Pflegefamilien gesucht

Für unsere zu vermittelnden Zamperl suchen wir bayernweit zuverlässige Pflegestellen mit Hundeerfahrung. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte!

Die Übergabe an die Pflegestelle erfolgt unter folgenden Bedingungen: 


§1 Die Pflegestelle verpflichtet sich, das Tier bis zur Vermittlung jederzeit tiergerecht unterzubringen, zu pflegen, es vor Misshandlungen Dritter zu schützen und mit Nahrung und Wasser seinen Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Grundsätzlich werden Tiere nur abgegeben, wenn sie auf der Pflegestelle in Haus oder Wohnung gehalten werden. Das Tier darf weder  in Anbinde-/ noch Zwingerhaltung gehalten werden. Dem Tier ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Tieres zu befriedigen. Es darf maximal vier aufeinander folgende Stunden alleine gelassen werden. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen.  

 

§2 Der Pflegehund bekommt täglich Auslauf außerhalb des Hauses, der Wohnung bzw. des Gartens. Er darf dabei jedoch nur an der Leine ausgeführt werden. Das gleiche gilt für den Auslauf auf einem nicht genügend gesicherten Gartengrundstück.  


§3 Der Hund wird ausschließlich von der Pflegestelle bzw. im gleichen Haushalt lebenden Personen betreut. Er darf nicht ohne Einwilligung des Vorstands vom Verein anderen Personen zur Beaufsichtigung und Betreuung überlassen werden. Dies gilt auch für Verwandte und Bekannte.  


§4 Der Pflegehund ist für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten über den Verein versichert. Jegliche Vorfälle, die evtl. einen Haftpflichtschadensfall darstellen, sind unverzüglich dem Verein zu melden. Nicht versichert sind Schäden, die das Eigentum und gemietete Sachen der Pflegestelle betreffen. Der Verein kommt für solche Schäden nicht auf.  


§5 Die Pflegestelle verpflichtet sich, die Futterkosten zu übernehmen. 


§6 Sollte der Hund abhandenkommen, ist sofort mit dem Verein Kontakt aufzunehmen.  


§7 Der Verein behält sich das Recht vor, jederzeit eine Platzkontrolle vorzunehmen.  


§8 Die Pflegestelle verpflichtet sich, den Verein von einer Änderung der Anschrift zu verständigen.  


§9 Bei gesundheitlichen Problemen verpflichtet sich die Pflegestelle, sich umgehend mit dem Verein in Verbindung zu setzen, bevor ein Tierarztbesuch erfolgt. Der Verein bestimmt den Tierarzt. Nur in diesem Fall übernimmt der Verein die Tierarztkosten. Ausnahme: Sollte ein akuter, lebensbedrohlicher Notfall eintreten, der keine Zeit mehr für eine vorherige Absprache zulässt, darf ein Tierarzt nach eigener Wahl aufgesucht werden. Der Verein muss jedoch unverzüglich davon informiert werden. Die Tierarztrechnung muss auf den Tierschutzverein ausgestellt werden unter Angabe des Namen, der Chip-Nr., Rasse und Geschlecht des Hundes. Sollte die Rechnung unserem Hund nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden die Kosten nicht übernommen. 


§10 Die vom Tierarzt angeordnete Behandlungen müssen durchgeführt werden. 

 

§11 Der Pflegehund darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Verein eingeschläfert werden. Sollte ein entsprechend schwerwiegender Notfall eintreten, muss der Verein unverzüglich informiert werden.  


§12 Sollte ein Verbleiben des Hundes in der Pflegestelle nicht mehr möglich oder erwünscht sein, muss der Verein sofort davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Verein wird sich dann um eine neue Pflegestelle bemühen. 


§13 Der Hund bleibt bis zur endgültigen Vermittlung durch den Verein rechtliches Eigentum des Tierschutzverein. Der Verein ist berechtigt, den Hund bei Nichteinhalten des Vertrages aus der Pflegestelle zu nehmen. 


§14 Die Pflegestelle ist verpflichtet, den Hund den vom Verein ausgesuchten Interessenten zu zeigen. Sollte die Pflegestelle Interessenten finden, so ist der Verein hiervon zu unterrichten. Erst nach Vorkontrolle durch den Verein ist eine Vermittlung möglich.  


§15 Sollte die Pflegestelle den Hund selber übernehmen, gelten für diese dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Übernehmer auch. Das heißt, es wird eine Schutzgebühr erhoben und ein Abgabevertrag geschlossen.

Adresse

Kleine und große

Zamperl in Not e.V.

c/o Prof. Dr. H. Spießl

Postfach 3204

84037 Landshut

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